Rechtsanwalts- und Mediationskanzlei

Der achtzigjährige Albert Meier wohnt gemein­sam mit seiner jüngsten Tochter Marianne in dem Haus, in dem die gesamte Familie Meier seit Generationen gelebt hat. Marianne versorgt ihren Vater und betreibt zudem in dem Haus einen kleinen Blumenladen. Neben Marianne hat Herr Meier drei weitere Kinder, Jörg, Katharina und Christa, die mit ihren eigenen Familien etwas außerhalb wohnen. Ihre Mutter, Alberts Frau, ist vor zehn Jahren verstorben und hat ihr Vermögen ihrem Mann vermacht. Nach dessen Tod soll alles zu gleichen Teilen unter den 4 Kindern aufgeteilt werden. Das Verhältnis der Geschwister unterein­ander ist zur Zeit nicht das Beste. Der Vater möchte sein Vermögen nicht einem heillos zer­strittenen Haufen überlassen, sondern es in guten Händen wissen. Aus diesem Grund regt er eine Mediation an. Nach einer gewissen Überzeugungs­arbeit stimmen letztlich alle Kinder diesem Vorge­hen zu. Das erste gemeinsame Treffen ist geprägt von Misstrauen und Vorwürfen. Dank der Gesprächsführung durch den Mediator wird aber folgendes deutlich: Dem Vater kommt es besonders darauf an, bis zu seinem Lebensende in dem Haus wohnen zu bleiben und das gute Klima von früher wiederherzustellen. Die jüngste Tochter fühlt sich von allen anderen Familienmitgliedern immer noch als „Nesthäk­chen“ behandelt, ständig bevormundet und in der Pflege des Vaters kriti­siert. Sie wünscht sich mehr Anerkennung von den Geschwistern. Diese dagegen fühlten sich bereits seit geraumer Zeit im Haus nicht mehr willkommen und ständigen Vorwürfen durch ihre kleine Schwester ausgesetzt. Nachdem diese Probleme offen ausgesprochen sind, stellt sich heraus, dass es sich bei vielem, was man sich gegenseitig vorgeworfen hat um schlichte Missver­ständnisse handelte. Diese konnten schnell aus dem Weg geräumt werden, was die Grundstim­mung zur Lösung der anstehenden Sachprobleme, der späteren Verteilung des Erbes, deutlich positiv beeinflusste.

So offenbarte denn auch der Sohn im Rahmen dieses Gesprächs, dass er sich mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung übernommen hat und kurz vor der Privatinsolvenz steht. Zu dessen Abwen­dung benötigt er schnellstmöglich 50.000,- Euro. Die Geschwister einigten sich mit Zustimmung des Vaters schnell darauf, dass eine dem Vater gehörende Wohnung verkauft werden sollte und der Erlös als Schenkung unter den Geschwi­stern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden sollte. Auch über die Verteilung des restlichen Vermögens und der Nachlassgegenstände wurde man sich schnell einig. Ohne die Entscheidung für Mediation - so die Beteilig­ten später - hätte man sich mit Sicher­heit nach Testamentseröffnung vor dem Nachlass­gericht wiedergetroffen.

Wann ist ErbschaftsMediation anwendbar?

Eine Mediation in Erbschaftsangelegenhei­ten kann zu Lebzeiten oder nach dem Tod des Erblassers stattfinden. Folgende The­men sind durch Mediation regelbar:

Nach dem Tod des Erblassers:

*  Die durch den Erblasser nicht gere­gelte Erben­gemeinschaft

*  Pflichtteilsrechte

*  Vor- und Nacherbfolge

*  Mediation im Zusammenhang mit einer Testa­mentsvollstreckung

*  Spezialprobleme bei Gesellschafter­stellung oder Unternehmereigenschaft des Verstorbenen

 

Vor dem Tod des Erblassers als so­ge­nannte vorsorgende Nachlassgestaltung:

*    Beseitigung von "Testierbeschränkun­gen"

*    Informationen über den künftigen Pflichtteil

*    Vereinbarung von Gegenleistungen, die der testamentarisch Bedachte leb­zeitig an den Erb­lasser erbringt

*    Unternehmensnachfolge

*    konsensuelle, d.h. im Willen aller lie­gende Nachlassgestal­tungen