Rechtsanwalts- und Mediationskanzlei

Alternativen zur Mediation

Mediationsverfahren unterscheiden sich von allen herkömmlichen Verfahren der Konfliktregelung, besonders wenn dort ein Dritter über den anstehenden Streit ent­scheidet - sei es verbindlich (z.B. Richter oder Schieds­gericht) oder unverbindlich (z.B. Schlichtungs­stellen).

In einer Mediation sind die Beteiligten ge­zwungen, sich selbstverantwortlich mit ihrem Konflikt auseinanderzusetzen - auch mit den damit verbundenen Emotionen und Hintergründen. Im Verlauf des Prozesses lernen sie ihre eigenen Interessen, aber auch die Sichtweise des oder der anderen kennen. Im Idealfall wird dies die Grund­lage wechselseitigen Verstehens. Mediation fragt nicht nach Schuld und Unschuld, nicht nach Recht und Unrecht; sie setzt sich auch weniger mit Vergan­genem und Ursachen oder Gründen auseinander. Vielmehr versuchen die Beteiligten auf einer breiten Informations- und Argumentations­basis Lösungs­optionen zu entwickeln, die ihren Interessen gerecht werden und die zu einer Beilegung des Konflikts jetzt und für die Zukunft beitragen. Im Vordergrund steht die Aufrechterhal­tung bzw. der Wiederaufbau gegenseitiger Bezie­hungen.

Anders als einem Schlichter oder einer Schiedsperson steht dem Mediator keine Entscheidungsbefugnis in Bezug auf das Ergebnis des Prozesses zu. Er darf den Streitbeteiligten keine Lösungen vorgeben. Die Beteiligten sind die Experten des Konflikts und damit auch der mög­lichen Auswege! Der Mediationsprozess endet nicht in einem gegenseitigen Nachgeben, in einem Auf­teilen (vordergründiger) Positionen wie bei­spielsweise bei einem Vergleich, sondern zwingt die Parteien, sich mit ihren eigent­lichen Interessen auseinanderzuset­zen und auf dieser Grundlage Lösungen zu finden, bei denen beide Parteien gewinnen und möglichst nichts verlieren (sog. Win-win-Lösungen).

Sicherlich sind Mediationsverfahren nicht das All­heilmittel für alle Konflikte. Sinnvoll zur dauerhaf­ten, schnelleren und günsti­geren Lösung von Kon­flikten und zur Ent­lastung der Gerichte sind sie dann, wenn die Beteiligten in einer dauer­haften Bezie­hung zueinander stehen. Vor diesem Hintergrund ist Mediation daher besonders sinnvoll bei Familien- und Nachbarstreitigkeiten. Auch Mietstreitig­keiten, bei denen der Mieter in der Woh­nung des Vermieters bleiben möchte, eignen sich für Mediationen. Handelt es sich hingegen um einen Autounfall oder um einen Streit wegen Wandlung oder Minde­rung bei einem Einmalkauf, sind Schlich­tungs- und Schiedsverfahren sicherlich die sinnvollere und erfolgsversprechendere Alternative, weil es den Beteiligten weniger auf ihren Umgang nach Beendigung des Konflikts ankommt, als auf den materiellen Ausgleich erlittener Schä­den. In diesen Fällen käme ein wesentlicher Vorteil der Mediation nicht zum Tragen: nämlich die Beziehungen zwischen den Par­teien für eine gemeinsame Zukunfts­gestaltung auf­rechtzuerhalten.