Rechtsanwalts- und Mediationskanzlei

Ehe- und Familienkonflikte...

... belasten jeden einzelnen, der davon betroffen ist - mal mehr und mal weniger.

Bei denjenigen, die emotional stark belastet sind, werden Grundfeste erschüttert, Existenzen bedroht und das emotionale Gleichgewicht gerät vollständig aus dem Takt. (Selbst-)Zweifel und Schuldgefühle, Wut und Verzweiflung halten einander häufig die Waage.

Doch neben den emotionalen Herausforderungen, die eine Trennung/ Scheidung an die Beteiligten stellt, sind auch rein sachliche Fragen zu klären:

  • Wer wohnt wo?
  • Wer behält was?
  • Wer zahlt was?
  • Wer entscheidet was?
  • Wie soll es weitergehen?
  • Müssen Verträge angepasst werden an die aktuelle Situation?
  • ...

Diese Fragen können auf unterschiedliche Art und Weise geklärt werden - Rosenkriege sind die eine. Die andere sind friedliche, zukunftsgerichtete, interessenorientierte Lösungen:

Trotz der extrem belasteten emotionalen Situation sind Lösungen denk- und durchsetzbar, die es Ihnen ermöglichen, mit der Trennung auf Paarebene umzugehen, aber zugleich auf Elternebene weiter miteinander zu kommunizieren - nicht zuletzt im Interesse Ihrer Kinder!

Und auf diesem Weg begleite ich Sie gerne!

P.S.: Sollte sich herausstellen, dass Ihr Partner diesen Weg nicht mitgeht, kann ich Sie selbstverständlich auch hart in der Sache vertreten - dabei bleibe ich aber immer höflich und sachlich im Umgang.

Das Ehe- und Familienrecht ...

... ist derzeit ständigem Wandel unterworfen. Insbesondere das Unterhalts- und das Verfahrensrecht haben sich 2009 vollkommen verändert. 

Im Ehe- und Familienrecht vertrete ich Sie gerne insbesondere in folgenden Bereichen: 

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht 
  • Vaterschaftsfeststellung bzw. -anfechtung
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften und deren Beendigung
  • Gewaltschutz
  • Hausratsverteilung
  • ...

Auch unterstütze ich Sie gerne bei der Entwicklung eines auf Ihre Interessen zugeschnittenen Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung.